Arbeitsrecht nach der Bundestagswahl

Ins Arbeitsrecht dürfte nach der Bundestagswahl einige Bewegung kommen. Umlernen wird an vielen Punkten angesagt sein. Und es dürfte wohl in Richtung Liberalisierung gehen. Die Drohkulisse von einschneidenden Änderungen - in Form von Einschränkungen - beim Kündigungsschutz ist sichtbar. Einige Lesetipps dazu aus unterschiedlichen Quellen:

Arbeitgeber wollen Kündigungsschutz aufweichen - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINE



Gepostet am Montag - 05. Oktober 2009, 09:03 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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"Bürgerarbeit" - Wo soll das hinführen???

Und gleich noch etwas, weil es gerade schon so schockierend ist: Teleopolis berichtet mit dem Schlagwort "Zwangsarbeit als Abschreckung – das Elend der Workfare-Konzepte" über die neueste Errungenschaft der Sozialverwaltung, die "Bürgerarbeit".

Nach einer "Zukunftsstudie" sollen "Empfänger staatlicher Transferleistungen in Zukunft der intensiveren Einforderung von Gegenleistung ausgesetzt werden". Hübsche Formulierung, aber was verbirgt sich dahinter? Die Bezieher von Hartz-IV Leistungen sollen künftig als "Abschreckung" mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das Ganze läuft an verschiedenen Plätzen bereits als Pilotprojekt unter so schönen und irreführenden Namen wie "Job-Perspektive Plus". Ehrlicher ist der in Thüringen und Sachsen-Anhalt verwendete Name "Bürgerarbeit".

ich überlasse es den geschätzten Lesern, ein wenig in der (deutschen) Geschichte zu stöbern und nach geschichtlichen Parallelen zu suchen. Sie werden fündig werden...

Quelle 1: Teleopolis vom 2.8.2009

Quelle 2: Arbeitsagentur vom 2.4.2009



Gepostet am Montag - 10. August 2009, 22:58 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Lohndumping in Deutschland: Wieder mal Schockierendes vom Drogeriemarkt

Wer schon immer wissen wollte, wie das bei "grossen deutschen Unternehmen" wirklich läuft, sollte sich mal (wieder) mit Schlecker beschäftigen. Dort werden allem Anschein nach kelien Märkte - wegen dert Tarifbindung - plattgemacht. Anstelle werden dann in naher Nachbarschaft Grossmärkte aufgemacht, die nicht mehr der Tarifbindung unterliegen. Lohndumping also. Der Spiegel berichtet detailliert über einen Beispielsfall. Ich kommentiere das nicht weiter bitte aber alle Leser, jetzt selbst weiter zu denken...

Quelle: SPON vom 7.8.2009


Gepostet am Montag - 10. August 2009, 22:53 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Legislative (Gesetzgebung) jetzt outgesourct an Grosskanzleien...

Die Geschichte des "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" hat mich - ehrlich gesagt - ziemlich schockiert. Bislang wurden Gesetze in den Fachministerien, bzw. dem Bundesjustizministerium ausgearbeitet. Dass sich die Ministerien dabei bisweilen externer Hilfe bedient haben war ein offenes Geheimnis, aber nicht per se schlecht.

Das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" wurde aber - Medienberichten zufolge - vollständig von einer der bedeutendsten Grosskanzleien derzeit ausgearbeitet. Und da bleibt mir schlich die Luft weg.

Pointiert formuliert: Wie sourcen die Gesetzgebung jetzt an Grosskanzleien aus. Was soll man dazu noch sagen?

Quelle (eine aus vielen): Süddeutsche vom 7.8.2009


Gepostet am Montag - 10. August 2009, 22:46 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Der Skandal in Deutschland hat eine Nummer: 5

Zitat: "Die 80/20-Zahl zeigt das Einkommensverhältnis des einkommensstärksten Fünftels der Bevölkerung zum einkommensschwächsten Fünftel. In Deutschland war das zum letzten von Eurostat angegebenen Jahr 2007 5 zu 1, oder kurz „5". Das ist der ganze soziale Skandal in eine einzige Ziffer gefaßt."

Diesen Artikel im Informationsportal Globalisierung bitte unbedingt lesen. Kurz, real, schockierend.


Gepostet am Freitag - 07. August 2009, 20:45 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Schluss mit lustig - jetzt wirds kostenpflichtig :)

Derzeit wird in verschiedenen Zeitungen und Online-Medien über das Ende der "Kostenfrei-Kultur" im Internet berichtet. Die FTD hat gezeigt wo der Weg lang geht und auch die bedeutende und einflussreiche Rupert Murdoch Mediengruppe will diesen Weg einschlagen. Wer also Informationen aus dem Web will - insbesondere von Zeitungen und ähnlichen Angeboten - soll künftig zahlen. Igendwann muss sich das Netz der Netze doch schliesslich auch mal kommerziell ausschlachten lassen, oder? (* Achtung: Humor *)

Nur: Was werden die Betrachter, bzw. Leser bereit sein zu zahlen? Und wie sollen Zahlvorgänge praktisch abgewickelt werden?

Zudem müsste sich die ganze Informationskultur verändern. Kein "Querlesen" gäbe es künftig mehr um auf die Schnelle abzuchecken, ob sich die gründliche Lektüre lohnt. Ich weiss nicht. Kann mir - abgesehen von allen übrigen Bedenken - nicht vorstellen, dass das in der Breite was wird...

Übrigens dieses Blog bleibt kostenfrei :) Und wer was Spenden will, darf sich gerne melden :)

Eine der Quellen: Welt Online vom 7.8.2009


Gepostet am Freitag - 07. August 2009, 20:36 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Nun wirds pervers: Kündigung wegen 0,014 Cent

Also dieser Fall ist - ich bitte um Nachsicht für die deutliche Wortwahl - schlichtweg pervers. Manchmal bereue ich es ja wirklich, kein Anwalt mehr zu sein (obwohl ich mich bei meiner neuen Tätigkeit eigentlich ja viel wohler fühle). Diesen gekündigten Arbeitnehmer hätte ich trotzdem liebend gerne vertreten.

Worum geht es? Einem Arbeitnehmer aus Oberhausen wurde fristlos gekündigt, weil er "auf Arbeit" sein privates Mobiltelefon (Handy) aufgeladen hatte. Nicht etwa die Prepaidkarte auf Kosten des Arbeitgebers. Nein, den Akku! Laut Sachverständigem belief sich der "Schaden" dabei auf 0,014 Cent. Das ist leider kein Scherz sondern todernst.

Der Arbeitgeber wertete dies als Straftat - vermutlich als solche nach § 248c Strafgesetzbuch. Die Vorschrift hier mal im Auszug:

"§ 248c Entziehung elektrischer Energie

(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. ..."

Abgesehen von allen strafrechtlichen Bedenken, ob dieser Tatbestand hier erfüllt ist, ist der Kündigungssachverhalt geradezu grotesk.

Es sprengt beim besten Willen mein Vorstellungsvermögen, wie ein Arbeitgeber hier eine fristlose Kündigung nebst Hausverbotes aussprechen kann. Aus der Ferne kann das nur so interpretiert werden, dass man da einen Kündigungsgrund "an den Haaren herbeigezogen" hat.

Das Arbeitsgericht Oberhausen hat im Gütetermin dann auch den salomonischen Vergleich vorgeschlagen, dass der Arbeitnehmer seinen Job behalten und künftig auf das Aufladen seines Handys auf Arbeit verzichten soll. Die Parteien haben bis zum 29.10. Zeit, sich über die Annahme des Vergleiches oder die Fortführung des Prozesses zu äussern. Ich bin gespannt.

Quelle: RP Online vom 31.7.2009


Gepostet am Sonntag - 02. August 2009, 23:20 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Zum Wochenende: Deutsche Arbeitnehmer sind die Fleissigsten

Warum immert nur schlechte Nachrichten? Für Abwechslung hat heute eine Meldung der FTD gesorgt:

Die Zeitung berichtet von einer neuen EU-Studie zur Entwicklung der Arbeitszeiten.

Danach arbeiten Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 41,2 Stunden pro Woche. Dieser Wert liegt beinahe an der europäischen Spitze. Zudem hat hat die durchschnittliche Wochenarbeitzeit nach der Studie gegenüber 2003 um 1,6 Stunden zugenommen.

Die geringste Wochenarbeitszeit liegt in Frankreich mit 38,4 Wochenstunden, die höchste in Rumänien mit 41,8 Stunden vor.

Sehr interessant.

Quelle: FTD vom 31.7.2009


Gepostet am Freitag - 31. Juli 2009, 22:08 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Kündigung: Müllmann soll Müll gestohlen haben

Immer wieder Kündigungen. Diesmal ging es um die Kündigung eines bei einem privaten Müllentsorgungsunternehmens angestellten Müllmannes. Dieser soll ein Kinderbett vom Müll geholt und dann mit nach Hause genommen haben. Die Arbeitgeberin kündigte nach Kenntniserlangung daraufhin ausserordentlich und fristlos sowie hilfsweise ordentlich. Der Arbeitnehmer klagte und das Arbeitsgericht Mannheim musste nun entscheiden.

Das Arbeitsgericht Mannheim hat sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt.

Nach Ansicht des Gerichts verstiess die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In der Sache erfülle die Wegnahme des Kinderreisebetts zwar objektiv den Tatbestand eines Diebstahls. Ein zur Kündigung berechtigender Grund liege also grundsätzlich vor. Im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung (zweite Stufe der Überprüfung der Kündigung) hat sich das Gericht aber zugunsten des Klägers entschieden.

Interessant ist, dass das Gericht dies getan hat, obwohl der Arbeitnehmer ca. ein Jahr vor dem Vorfall wegen bereits einmal wegen der verbotenen Wegnahme von Toilettenpapier einschlägig abgemahnt worden war.

Im Ergebnis hat das Gericht aber das Verschuldens des Klägers für gering gehalten, denn nach der bei dem Arbeitgeber herrschenden betrieblichen Praxis war davon auszugehen, dass dem Arbeitnehmer die Mitnahme des Kinderbettes gestattet worden wäre, wenn er vorher um Erlaubnis gefragt hätte.

Zu berücksichtigen war ausserdem, dass Kinderreisebett für den Arbeitgeber keinen "wirtschaftlichen Wert" mehr hatte, sondern unmittelbar zur Entsorgung anstand.

Schliesslich sprachen für die Interessen des Klägers dessen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen beiden minderjährigen Kindern und seiner Ehefrau und seine 8-jährige Betriebszugehörigkeit.

Der Arbeitgeber kann sich nun mit einer Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts wenden.

Quelle: PM des Arbeitsgerichts Mannheim vom 30.7.2009


Gepostet am Freitag - 31. Juli 2009, 21:56 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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"Umgedrehte Tarifrunden": Darfs auch ein bisschen weniger sein?...

Der aus der Jugendzeit bekannte Spruch beim Metzger ("darfs auch ein bisschen mehr sein?") hat Dieter Hundt, seines Zeichens Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), anscheinend zu "kreativen" Äusserungen veranlasst.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert Hundt mit folgenden Aussagen:

Die Tariflöhne müssten nun "aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht" gesenkt werden für angemessen. Und: "Wenn alte Formeln der Gewerkschaften angewendet werden, dass die Produktivitätssteigerung und die Inflationsrate die Grundlage für Tariferhöhungen sein sollen, dann müssten wir im nächsten Jahr in wichtigen Branchen eine deutliche Lohnsenkung vereinbaren", fügte er hinzu.

Erinnert mich irgendwie an "umgekehrte Auktionen". Da könnten ein paar spannende Tarifrunden auf uns zukommen.


Gepostet am Freitag - 31. Juli 2009, 21:49 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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