Dienstag - 14. Juli 2009
Jubiläum: Die Anfänge der Arbeitnehmervertretung
Gepostet am 13:58 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Donnerstag - 01. November 2007
LAG Hessen: Einköpfiger Betriebsrat schutzlos
Gepostet am 10:52 PermaLink
Autor: Die Lappländer
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Dienstag - 23. Oktober 2007
Realität: Probleme bei der Errichtung eines Callcenter-Betriebsrates
Gepostet am 20:51 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Mittwoch - 17. Oktober 2007
GBR: Commerzbankfilialen bleiben samstags erst einmal geschlossen
Gepostet am 11:18 PermaLink
Autor: Henning Wüst
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Montag - 19. März 2007
Handlungsmöglichkeiten beim betrieblichen Rauchverbot
Im Moment erlebe ich auf einigen
betriebsverfassungsrechtlichen "Baustellen" leidenschaftliche Kämpfe um
betriebliche Rauchverbote. Bekanntlich hat der Betriebsrat hier nach § 87
Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
mitzubestimmen.
"Die Betriebspartner
sind befugt, durch Betriebsvereinbarung ein betriebliches Rauchverbot zu
erlassen, um Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen des
Passivrauchens zu schützen; jedoch müssen sie dabei gemäß
§ 75 Abs. 2 BetrVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG den
Verhältnisssigkeitsgrundsatz beachten, weil ihre Regelung die allgemeine
Handlungsfreiheit von Rauchern beeinträchtigt. Die erforderliche
Abwägung der Belange des Betriebs sowie der Raucher und der Nichtraucher
hängt weitgehend von den betrieblichen Gegebenheiten und Besonderheiten der
jeweiligen Belegschaft ab. Diese zu beurteilen ist in erster Linie Sache der
Betriebspartner, denen deshalb ein weiter Gestaltungsfreiraum zukommt. Ein
generelles Rauchverbot im Freien kann in der Regel nicht mit dem
Gesundheitsschutz der Nichtraucher begründet werden. Ein Rauchverbot mit
den Ziel, Arbeitnehmer von gesundheitsschädlichen Gewohnheiten abzubringen,
überschreitet die Regelungskom- petenz der
Betriebspartner."
Durch einem
Betriebsrat, den ich berate, bin ich nun auf diese Lösung aufmerksam
geworden. Ob das in der Praxis tatsächlich funktioniert, weiss ich (noch)
nicht. Es liest sich aber auf jeden Fall sehr interessant. Ich werde
berichten!
Gepostet am 13:11 PermaLink
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Sonntag - 18. März 2007
Geheimhaltungsprobleme: Gedanken zu § 79 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG)
Über einen tiefsinnigen Beitrag im
37sechsblog zum Thema Whistleblowing komme ich auf § 79
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In der Vorschrift (Wortlaut ganz unten im
Posting) geht es um die Problematik der
Geheimhaltung.
Leider ist das immer
wieder Stoff für Auseinandersetzungen (innerhalb des BR-Gremiums, wie auch
im Aussenverhältnis). Zusätzlich muss von Betriebsratsmitgliedern
auch die allgemeine Amtsverschwiegenheit beachtet werden, die sich aus der
Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzungen ergibt (§ 30 Satz 4
BetrVG).
Um einen Teil der Probleme in
den Griff zu bekommen rate ich immer zu einer sog. "Ampelregelung" in der
Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG), die jeder Betriebsrat haben
sollte.
Die Regelung kann z.
B.
"Die Betriebsratsmitglieder
unterliegen der Schweigepflicht. Die verschiedenen Geheimhaltungsstufen werden
wie folgt im Protokoll hinter den einzelnen Themen vom Vorsitzenden,
bzw.
Damit können sowohl ein
Schutz einzelner Gremiumsmitglieder geschaffen, wie auch klare "Spielregeln"
für die Kommunikation aufgestellt
werden.
(1) 1Die Mitglieder und
Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum
Betriebsrat bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als
geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und
nicht zu verwerten. 2Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat.
3Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats. 4Sie
gilt ferner nicht gegenüber dem Gesamtbetriebsrat, dem Konzernbetriebsrat,
der Bordvertretung, dem Seebetriebsrat und den Arbeitnehmervertretern im
Aufsichtsrat sowie im Verfahren vor der Einigungsstelle, der tariflichen
Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) oder einer betrieblichen Beschwerdestelle
(§ 86). (2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die Mitglieder und
Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend-
und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung,
der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses,
der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der gemäß § 3 Abs. 1
gebildeten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der tariflichen
Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle
(§ 86) sowie für die Vertreter von Gewerkschaften oder von
Arbeitgebervereinigungen."
Gepostet am 11:24 PermaLink
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Dienstag - 20. Februar 2007
Korrumpierte Mitbestimmung?
Ernste, aber sehr bedenkenswerte Worte finden
sich in den Gedanken zur Zeit vom 16.02.2007 unter der Überschrift
"Korrumpieren grosse global operierende deutsche Unternehmen die
Mitbestimmung?".
Der Autor stellt die
einschlägigen "aktuellen" Fälle vor und schliesst mit der Frage:
"Könnte das miterklären, warum es möglich war, in Deutschland -
anders als in anderen Ländern - die Arbeitnehmerinteressen in einigen
Unternehmen der Exportindustrie zugunsten der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit so stark
zurückzudrängen?"
Prädikat:
Bedenkenswert und herausfordernd!
Gepostet am 08:58 PermaLink
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Donnerstag - 08. Februar 2007
Betriebsverfassung: Lasst Fakten sprechen
Betriebsräte sind für viele Unternehmen
ein "rotes Tuch". Eine neue Studie des Zentrums für europäische
Wirtschaftsforschung belegt, dass diese Position auch rein wirtschaftlich
betrachtet schlicht falsch ist.
Die
Mannheimer Forscher haben in ihrer Untersuchung herausgefunden, dass die
Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat weitaus produktiver arbeiten,
als in Betrieben ohne Betriebsrat.
Gepostet am 08:56 PermaLink
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Dienstag - 23. Januar 2007
Henning Wüst im Gespräch mit der Waiblinger Zeitung
Heute ist wieder ein Belegexemplar in der Post.
Kürzlich habe ich mit einem Redakteur der Waiblinger Zeitung ein
längeres Gespräch geführt. Es ging um die recht brisante Frage
"Sind Betriebsräte käuflich?". Im Zusammenhang mit dem Skandal bei VW
- und wohl auch aufgrund der räumlichen Nähe zu Daimler - hatte sich
die Redaktion der Waiblinger Zeitung entschlossen, diesen Fragen einmal
nachzugehen.
In der Printausgabe vom
15.01.2007 ist auf Seite 3 unter der Überschrift "Der VW-Skandal und die
Mitbestimmung: Sind Betriebsräte käuflich?" nun der ausführliche
Artikel erschienen, in dem auch das mit mir geführte Inteview enthalten
ist.
Gepostet am 12:48 PermaLink
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Freitag - 08. Dezember 2006
Henning Wüst im Interview mit der Braunschweiger Zeitung
In der heutigen Ausgabe der Braunschweiger
Zeitung bin ich im Interview zum Thema "Volkswagen - Wofür kassieren einige
Betriebsräte?" zu lesen. Ein kurzer Abstract ist hier zu finden, der
ausführliche Artikel findet sich in der Printausgabe.
Gepostet am 22:02 PermaLink
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Dienstag - 21. November 2006
VW: Ex-GBR Vorsitzender jetzt in Untersuchungshaft
In der Betriebsrats-Affäre bei Volkswagen
wurde heute gegen den früheren Vorsitzenden Vokert Untersuchungshaft
angeordnet wegen Verdunkelungsgefahr.
Gepostet am 22:35 PermaLink
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Mittwoch - 15. November 2006
Jetzt wirds ernst für Peter Hartz
Gegen Peter Hartz - früher einmal
Vorstandsmitglied bei Volkswagen und dort für die "gute Beziehungen" zu den
Betriebsräten zuständig - hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig
heute Anklage wegen Untreue in 44 Fällen erhoben. In diesem Verfahren
dürfen wir auf weitere Enthüllungen in der VW-Betriebsrats-Affäre
gespannt sein.
Gepostet am 21:02 PermaLink
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Sonntag - 12. November 2006
Betriebsräte: Weitet sich der VW-Skandal noch weiter aus?
Der Deutschlandfunk meldet heute, dass es in der
Betriebsratsaffäre bei VW neue und sehr erschütternde Erkenntnisse
geben soll. Unter Berufung auf den Focus wird vermeldet, dass zahlreiche
weitere Betriebsratsmitglieder unberechtigterweise hohe Bonuszahlungen bekommen
haben sollen. Die Rede ist von sechsstelligen
Summen.
Kommentar: Die Gier den
Menschen ist bekanntlich unersättlich. Ich finde diese Vorgänge mehr
als erschütternd und seh rtraurig, könnten solche "Ausreisser" doch
dem ganzen bewährten und - gerade derzeit - dringend erforderlichen System
der Betriebsverfassung Schaden zufügen.
Gepostet am 18:18 PermaLink
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Sonntag - 17. September 2006
Webring Betriebsverfassungsrecht erweitert
Welche Schulungen stehen dem Betriebsrat zu und
was ist dabei zu beachten?
Was ist bei
Betrienbsratsbeschlüssen zu beachten? Was sind die Anforderungen an eine
ordnungsgemässe
Beschlussfassung?
Auf was muss bei
Protokollen einer Betriebsratssitzung geachtet
werden?
Wie verhält es sich mit
dem allgemeinen Informationsanspruch des Betriebsrats? Welche Informationen
muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen? Welche Informationen kann der
Betriebsrat fordern? Wie kann der Unterrichtungsanspruch gerichtlich
durchgesetzt werden?
Wann besteht der
allgemeine Unterlassungsanspruch des Betriebsrats? Wie kann er gerichtlich
durchgesetzt werden?
Für welche
Schulungen des Betriebsrats muss der Arbeitgeber
aufkommen?
Was fällt unter den
sog. erforderlichen Sachaufwand des Betriebsrats? Welche Kosten muss der
Arbeitgeber übernehmen?
Wie ist
die Bedeutung des kollektiven Tatbestands bei den echten Mitbestimmungsrechten
in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG?
Gepostet am 12:50 PermaLink
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Mittwoch - 06. September 2006
Stichwort: JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Im Herbst dieses Jahres (1.10.-30.11.) finden
wieder einmal die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) statt.
Der Kollege Skowronek vom 37sechsblog hat das zum Anlass genommen, einen Artikel
übver die Aufgaben der JAV zu veröffentlichen.
Gepostet am 18:10 PermaLink
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Montag - 28. August 2006
IT-Branche: Viel zu wenig Betriebsräte
Dass es - gerade in der IT-Branche - viel zu
wenig Betriebsräte gibt, ist seit dem Focus auf die Betriebsratswahl bei
SAP hinlänglich bekannt. Das ist sehr schade, denn die Möglichkeiten,
die das Betriebsverfassungsgesetz einräumt, sollten gerade in den modernen,
schnellebigen und "flexiblen" Branchen unbedingt genutzt
werden.
Jüngtes trauriges Beispiel
ist das Berliner Kommunikationsunternehmen AVM. Eine lesenswerte Schilderung
der Vorgänge findet sich
hier.
Also: Betriebsräte
wählen!
Gepostet am 09:09 PermaLink
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Mittwoch - 09. August 2006
Checkliste für Betriebsvereinbarungen
Auf eine hilfreiche Checkliste der
Hans-Böckler-Stiftung für Betriebsräte unter dem Titel "Zehn
goldene Regeln für eine Betriebsvereinbarung" weist der Kollege Skowronek
heute im 37sechs-Blog hin.
Gepostet am 22:18 PermaLink
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Montag - 24. Juli 2006
BV "nachhaltiger Prozess" bei VW
Bei Volkswagen haben Vorstand und Betriebsrat
heute eine neue Betriebsvereinbarung zur Implementierung eines neuen
Produktionssystems vorgestellt. Mit der BV sollen alle Abläufe von der
Konzeption bis zum Endkunden im Rahmen eines nachhaltigen Prozesses effektiver
und effizienter gestaltet werden.
Die
Börse reagierte prompt: VW-Aktien stiegen spontan um 4
Prozent.
Gepostet am 22:40 PermaLink
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Samstag - 08. Juli 2006
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Firmen- und
Belegschaftsparkplätzen
Der Betriebsratsvorsitzende kommt Montag
früh in die Firma und reibt sich verwundert die Augen. Wo Freitags noch
100 freie Belegschaftsparkplätze waren, ist am Montag plötzlich ein
Schilderwald. Die 20 am nächsten zum Firmengebäude belegenen
Parkplätze sind nun als “Kundenparkplätze” ausgewiesen.
Die nächsten 20 Parkplätze sind für “leitende
Angestellte” reserviert. Und die restlichen 60 Parkplätze sind mit
Namen und Kennzeichen einzelner Mitarbeiter versehen. Der
Betriebsratsvorsitzende ist sehr befremdet, umso mehr, als er seinen eigenen
Namen und sein eigenes Kennzeichen nicht vorfindet. Wie ist die Rechtslage und
was tun?
Zum Beitrag.
Gepostet am 13:25 PermaLink
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Sonntag - 25. Juni 2006
DIE ZEIT: Nachlese zur SAP-Betriebsratswahl
In der ZEIT ist eine zusammenfassende Nachlese
zur Betriebsratswahl bei SAP zu lesen. Fazit: Nachdem denn die Wahl unter
grössten Mühen auf den Weg gebracht war, ist plötzlich der Wille
zur betriebsverfassungsrechtlichen Mitgestaltung auf breiter Front ausgebrochen.
Das neugewählte Gremium wird vor grossen und spannenden Herausforderungen
stehen. Dem neuen Betriebsrat sei gewunschen, dass "Grabenkämpfe" zwischen
den einzelnen Listen nicht die Arbeit
belasten.
An § 2
Abs.
"Arbeitgeber und Betriebsrat
arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im
Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und
Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs
zusammen."
Gepostet am 09:51 PermaLink
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