Samstag - 08. Juli 2006
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Firmen- und Belegschaftsparkplätzen
Zur Verdeutlichung der Problemlage mag ein Fall
aus der Praxis dienen:
Der Betriebsratsvorsitzende kommt Montag früh in die Firma und reibt sich verwundert die Augen. Wo Freitags noch 100 freie Belegschaftsparkplätze waren, ist am Montag plötzlich ein Schilderwald. Die 20 am nächsten zum Firmengebäude belegenen Parkplätze sind nun als “Kundenparkplätze” ausgewiesen. Die nächsten 20 Parkplätze sind für “leitende Angestellte” reserviert. Und die restlichen 60 Parkplätze sind mit Namen und Kennzeichen einzelner Mitarbeiter versehen. Der Betriebsratsvorsitzende ist sehr befremdet, umso mehr, als er seinen eigenen Namen und sein eigenes Kennzeichen nicht vorfindet. Wie ist die Rechtslage und was tun?
Zum Beitrag.
Der Betriebsratsvorsitzende kommt Montag früh in die Firma und reibt sich verwundert die Augen. Wo Freitags noch 100 freie Belegschaftsparkplätze waren, ist am Montag plötzlich ein Schilderwald. Die 20 am nächsten zum Firmengebäude belegenen Parkplätze sind nun als “Kundenparkplätze” ausgewiesen. Die nächsten 20 Parkplätze sind für “leitende Angestellte” reserviert. Und die restlichen 60 Parkplätze sind mit Namen und Kennzeichen einzelner Mitarbeiter versehen. Der Betriebsratsvorsitzende ist sehr befremdet, umso mehr, als er seinen eigenen Namen und sein eigenes Kennzeichen nicht vorfindet. Wie ist die Rechtslage und was tun?
Zum Beitrag.
Autor:
Technorati Tags:
Technorati Cosmos:
Technorati Watchlist:
Add this entry to: