Montag - 01. Mai 2006
Verhinderungsfall und Ersatzmitglieder im Betriebsverfassungsrecht, insb. bei Elternzeit
Aus aktuellem Anlass möchte ich das Thema
"Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern, Ersatzmitglider und Ladung von
Ersatzmitgliedern" beleuchten.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) differenziert zwischen dauerhaftem Ausscheiden aus dem Betriebsrat und der zeitweiligen Verhinderung. Bei der zeitweiligen Verhinderung muss man weiter unterscheiden zwischen der Verhinderung aus tatsächlichen Gründen und der Verhinderung aus rechtlichen Gründen. Insbesondere die Frage, ob bei der Inanspruchnahme von Elternzeit ein Verhinderungsfall vorliegt, ist interessant.
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.5.2005 gibt Anlass, die aufgeworfenen Fragen zu untersuchen.
Den Beitrag finden Sie hier und als Podcast (mp3, 9:32, 2.2 mb) hier.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) differenziert zwischen dauerhaftem Ausscheiden aus dem Betriebsrat und der zeitweiligen Verhinderung. Bei der zeitweiligen Verhinderung muss man weiter unterscheiden zwischen der Verhinderung aus tatsächlichen Gründen und der Verhinderung aus rechtlichen Gründen. Insbesondere die Frage, ob bei der Inanspruchnahme von Elternzeit ein Verhinderungsfall vorliegt, ist interessant.
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.5.2005 gibt Anlass, die aufgeworfenen Fragen zu untersuchen.
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