Mittwoch - 26. April 2006
Linksfraktion setzt sich für Insolvenzschutz von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen ein
In einer kleinen
parlamentarischen Anfrage hat sich die Linksfraktion für einen
gesetzlichen Schutz von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarungen im Fall einer
Insolvenz des Unternehmens eingesetzt.
Die Linksfraktion begehrt von der Bundesregierung Auskunft darüber, wie die Bundesregierung die Verbindlichkeit von betrieblichen Beschäftigungs- und Sozialplanvereinbarungen bewertet und ob sie gesetzliche Maßnahmen für notwendig hält.
Dabei geht es um folgendes: Betriebsräte und Unternehmen vereinbaren in Betriebsvereinbarungen oftmals den Verzicht auf flächentarifvertraglich vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen und/oder auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Scheitern die Sanierungsanstrengungen würden diese Verzichtsleistungen der Belegschaft häufig mit Vereinbarungen über einen Sozialplan abgesichert. Im Fall der Insolvenz eines Betriebes gingen den Beschäftigten die vereinbarten Ansprüche aus dem Sozialplan verloren. Das sei auch dann der Fall, wenn es sich bei der insolventen Gesellschaft um ein lediglich der Rechtsform nach selbstständiges Tochterunternehmen von weltweit agierenden Konzernen handelt, "bei denen von einer Insolvenz nicht die Rede sein könne".
Anlass für die Anfrage ist der Insolvenzfall der LG Philips Displays, die zur Schließung des Aachener Bildröhrenwerkes geführt hat.
Die Linksfraktion begehrt von der Bundesregierung Auskunft darüber, wie die Bundesregierung die Verbindlichkeit von betrieblichen Beschäftigungs- und Sozialplanvereinbarungen bewertet und ob sie gesetzliche Maßnahmen für notwendig hält.
Dabei geht es um folgendes: Betriebsräte und Unternehmen vereinbaren in Betriebsvereinbarungen oftmals den Verzicht auf flächentarifvertraglich vereinbarte Lohn- und Gehaltserhöhungen und/oder auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Scheitern die Sanierungsanstrengungen würden diese Verzichtsleistungen der Belegschaft häufig mit Vereinbarungen über einen Sozialplan abgesichert. Im Fall der Insolvenz eines Betriebes gingen den Beschäftigten die vereinbarten Ansprüche aus dem Sozialplan verloren. Das sei auch dann der Fall, wenn es sich bei der insolventen Gesellschaft um ein lediglich der Rechtsform nach selbstständiges Tochterunternehmen von weltweit agierenden Konzernen handelt, "bei denen von einer Insolvenz nicht die Rede sein könne".
Anlass für die Anfrage ist der Insolvenzfall der LG Philips Displays, die zur Schließung des Aachener Bildröhrenwerkes geführt hat.
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