Gestern im Tatort: Betriebsverfassungsrecht in den Medien


Zappe ich doch gestern abend noch ein wenig durch die Kanäle und stosse zufällig auf den Beginn eines Tatorts, in dem es um einen ermordeten Betriebsratsvorsitzenden geht.

Der Plot: In einer Werft "Streikt" ein Betriebsrat für höhere Löhne und gegen eine geplante Massenentlassung von 50 Arbeitnehmern. Träger des "Streiks" ist ganz offensichtlich der Betriebsrat; Streik- und Verhandlungsführer ist der Betriebsratsvorsitzende (auch wenn ein paar IG-Metall Fähnchen in dem Betriebsratsbüro zu sehen waren).

-> Das ist natürlich absolut unzulässig; vgl. § 74 Abs. 2 BetrVG...

Aber es kommt noch besser: Unter anderem geht es - obwohl im Film selbst immer nur das Wort "Sozialplan" verwendet wird - um eine Namensliste. Gemeint ist allem Anschein nach eine solche nach § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz, die bekanntlich die Anlage zu einem Interessenausgleich (und nicht zu einem Sozialplan) bildet. Der Clou: Die Namen auf dieser Liste der zu kündigenden Arbeitnehmer hat der Betriebsratsvorsitzende bei einem guten Glas Rotwein selbst aufgestellt.

-> Das ist natürlich völliger Quark; vgl. §§ 111ff BetrVG; 26ff BetrVG; 1 Abs. 5 KSchG...

Dringender Aufruf an die Filmemacher: Bitte wenigstens etwas an der Realität orientieren! Der betriebsverfassungsrechtliche Teil dieses Tatorts hat Gänsehaut hervorgerufen. Was sollen die Zuschauer über die Realität der gelebten Betriebsverfassung denken, wenn ihnen ein solch falsches Bild suggeriert wird?

Gepostet am Samstag - 22. April 2006, 07:43
       
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