Dienstag - 28. März 2006
Innovationssprung bei SAP
Legt man den Wortlaut des immerhin seit 1972 in
der heutigen Fassung geltenden Betriebsverfassungsgesetzes als Masstab an, dann
findet bei SAP gerade ein echter Innovationsschub statt.
"BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen."
Am Donnerstag soll nun auf einer Betriebsversammlung in Walldorf (endlich) ein Wahlvorstand bestimmt werden. Hoffen wir mal, dass es da nicht wieder unvorhergesehene Probleme gibt.
Bei heise.de ist heute eine sehr schöne Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse rund um die Bildung eines Betriebsrates bei SAP nachzulesen.
"BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen."
Am Donnerstag soll nun auf einer Betriebsversammlung in Walldorf (endlich) ein Wahlvorstand bestimmt werden. Hoffen wir mal, dass es da nicht wieder unvorhergesehene Probleme gibt.
Bei heise.de ist heute eine sehr schöne Zusammenfassung der bisherigen Geschehnisse rund um die Bildung eines Betriebsrates bei SAP nachzulesen.
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