Neue Durchführungsanweisung der BA zu Aufhebungsverträgen jetzt online verfügbar 


Seit November 2007 gilt bei der Bundesagentur für Arbeit eine neue Durchführungsanweisung für die Beurteilung von Aufhebungsverträgen. Die wichtigste Änderung:

Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt nun vor, wenn
- eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 Monatsentgelten pro  Beschäftigungsjahr gezahlt wird und
- der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte und  - die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und  - der Arbeitnehmer nicht unkündbar war.

Anlass für die Änderung war das Urteil des BSG vom 12.7.2006 (B 11a AL 47/05  R).

Unbedingt zu beachten ist, dass die neuen Grundsätze ausserhalb der Abfindungs-Bandbreite von 0,25 bis 0,5  Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr nicht gelten. Bei solchen Abfindungen ist die  Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Kündigung wie bisher zu prüfen.

Die neue Durchführungsanweisung ist hier online verfügbar (PDF, 1.4 MB).

Kommentar: Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Den praktischen Bedürfnissen wäre aber mehr Rechnung getragen, wenn die Bandbreite sich auf 0,25 bis 1 erstrecken würde.

 







Gepostet am Donnerstag - 15. November 2007, 09:44
       
Autor: Henning Wüst
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