LAG Rehinland-Pfalz: Kündigung - Meininugsfreiheit contra Ehrverletzung 


Das LAG Rheinland-Pfalz hatte wieder einmal über einen beliebten arbeitsrechtlichen "Dauerbrenner" zu entscheiden: Die Kündigung wegen ehrverletzender Äusserungen. Das LAG hat die Leitlinie der Rechtsorechung bestätigt, wonach die Meinungsfreiheit in dem Recht der persönlichen Ehre eine Grenze finde. Im konkreten Fall war es um eine fristlose Kündigung gegangen.

Quelle: Freenet-PM vom 22.10.2007


Gepostet am Mittwoch - 24. Oktober 2007, 20:01
       
Autor: Die Lappländer
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