Mittwoch - 24. Oktober 2007
LAG Rehinland-Pfalz: Kündigung - Meininugsfreiheit contra Ehrverletzung
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte wieder einmal über einen beliebten arbeitsrechtlichen "Dauerbrenner" zu entscheiden: Die Kündigung wegen ehrverletzender Äusserungen. Das LAG hat die Leitlinie der Rechtsorechung bestätigt, wonach die Meinungsfreiheit in dem Recht der persönlichen Ehre eine Grenze finde. Im konkreten Fall war es um eine fristlose Kündigung gegangen.
Quelle: Freenet-PM vom 22.10.2007
Autor: Die Lappländer
Technorati Tags:
Technorati Cosmos:
Technorati Watchlist:
Add this entry to: