Samstag - 31. März 2007
Rechtswidrige Arbeitsvertragsklauseln in der Praxis
Heute wieder ein Teil der Serie "Rechtswidrige
Arbeitsvertragsklauseln in der Praxis". Im
Wortlaut:
"Im Fall der Erkrankung hat sich der Arbeitnehmer spätestens eine Stunde vor Arbeitsantritt persönlich bei der Geschäftsführung krank zu melden. Ansonsten erfolgt keine Lohnfortzahlung."
Fehlt eigentlich nur noch der Zusatz, dass der Arbeitnehmer sich dann vom örtlichen Polizeivollzugsdienst zum Behufe der gesundheitlichen Besserung am Krankenbett festketten lassen muss. Sachen gibts...
Gefunden im Arbeitsvertrag eines Mandanten, der bei einem mittelständischen Metallbetrieb (ca. 200 Mitarbeiter) beschäftigt ist.
"Im Fall der Erkrankung hat sich der Arbeitnehmer spätestens eine Stunde vor Arbeitsantritt persönlich bei der Geschäftsführung krank zu melden. Ansonsten erfolgt keine Lohnfortzahlung."
Fehlt eigentlich nur noch der Zusatz, dass der Arbeitnehmer sich dann vom örtlichen Polizeivollzugsdienst zum Behufe der gesundheitlichen Besserung am Krankenbett festketten lassen muss. Sachen gibts...
Gefunden im Arbeitsvertrag eines Mandanten, der bei einem mittelständischen Metallbetrieb (ca. 200 Mitarbeiter) beschäftigt ist.
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