Samstag - 17. Februar 2007
Arbeitsvertragsgesetz: "Expertenentwurf" hinterlässt zwiespältigen Eindruck
Eigentlich geht es um eine bereits betagte
Verpflichtung, die dadurch aber nicht weniger brisant wird. Bereits im
Einigungsvertrag war die Verpflichtung des gesamtdeutschen Gesetzgebers
festgeschrieben worden, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Und
auch im Koalitionsvertrag der derzeitigen (noch) Koalition findet sich eine
entsprechende Regelung.
Das Handelsblatt berichtet nun, dass zwei Arbeitsrechts-Professoren der Universität Köln nun - im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung - einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz vorgestellt haben. Der Handelsblatt-Artikel zu den Inhalten lässt zwar einige gute Ansätze entdecken, fördert aber zugleich - gerade im Bereich des Bestandsschutzes - erhebliche Mängel zu Tage (Stichwort: Mehr Raum für Abfindungen). Bei der Bertelsmann-Stiftung wurde eine eigene Website für das Projekt eingerichtet.
Sehr nachdenklich stimmt der Umstand, dass die beteiligten Kreise keinen Anstoss an der Projektführung durch eine privatrechtliche Institution nehmen. Eigentlich sollten Gesetzentwürfe doch aus der politischen Diskussion der regierungstragenden Parteien stammen, oder? So könnte dieses "Privatprojekt" ein geschickt eingefädeltes Vorhaben zur Umgehung politischer Uneinigkeiten via "Expertenlösung" sein. Hoffentlich haben die derzeit an der Regierung beteiligten Parteien das Projekt "auf dem Schirm".
(Im Lawblog bin ich auf diese Sache wieder aufmerksam geworden).
Das Handelsblatt berichtet nun, dass zwei Arbeitsrechts-Professoren der Universität Köln nun - im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung - einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz vorgestellt haben. Der Handelsblatt-Artikel zu den Inhalten lässt zwar einige gute Ansätze entdecken, fördert aber zugleich - gerade im Bereich des Bestandsschutzes - erhebliche Mängel zu Tage (Stichwort: Mehr Raum für Abfindungen). Bei der Bertelsmann-Stiftung wurde eine eigene Website für das Projekt eingerichtet.
Sehr nachdenklich stimmt der Umstand, dass die beteiligten Kreise keinen Anstoss an der Projektführung durch eine privatrechtliche Institution nehmen. Eigentlich sollten Gesetzentwürfe doch aus der politischen Diskussion der regierungstragenden Parteien stammen, oder? So könnte dieses "Privatprojekt" ein geschickt eingefädeltes Vorhaben zur Umgehung politischer Uneinigkeiten via "Expertenlösung" sein. Hoffentlich haben die derzeit an der Regierung beteiligten Parteien das Projekt "auf dem Schirm".
(Im Lawblog bin ich auf diese Sache wieder aufmerksam geworden).
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