Dienstag - 02. Januar 2007
Stichtag bleibt Stichtag
Über das zum Jahresbeginn in Kraft getretene
Elterngeldgesetz hatte ich hier
und hier
bereits berichtet. Der Kollege Langenhan von Handakte WebLAWg berichtete
gestern von ärgerlichen "Stichtagsproblemen". Greifen die - in
finanzieller Hinsicht oft viel attraktiveren - Vorschriften des neuen Gesetzes
doch nur dann, wenn die Geburt im Jahr 2007 stattgefunden hat.
Dazu hat sich jetzt sogar die Bundesfamilienmisterin geäussert: Die WELT berichtet, dass Frau von der Leyen an der Stichtagsregelung eisern festhält. Zwar gebe es gewisse verfassungsrechtliche Bedenken. Diese halte man im Fachministerium aber nicht für durchgreifend. Denn rein juristisch sei ein Stichtag eben ein Stichtag.
Sozialrechtsexperten indes halten Klagen durchaus für sinnvoll und potentiell lohnenswert.
Sind wir mal gespannt, was Karlsruhe zu dieser Frage - voraussichtlich in 7 Jahren :) - entscheiden wird.
Dazu hat sich jetzt sogar die Bundesfamilienmisterin geäussert: Die WELT berichtet, dass Frau von der Leyen an der Stichtagsregelung eisern festhält. Zwar gebe es gewisse verfassungsrechtliche Bedenken. Diese halte man im Fachministerium aber nicht für durchgreifend. Denn rein juristisch sei ein Stichtag eben ein Stichtag.
Sozialrechtsexperten indes halten Klagen durchaus für sinnvoll und potentiell lohnenswert.
Sind wir mal gespannt, was Karlsruhe zu dieser Frage - voraussichtlich in 7 Jahren :) - entscheiden wird.
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