Altersdiskriminierungsfall vor dem Arbeitsgericht Radolfzell 


Die Südwest-Presse berichtet über einen Diskriminierungsfall, der nun vor dem Arbeitsgericht Radolfzell verglichen wurde. Eine 44-jährige Frau hatte sich bei der Universität Konstanz auf eine Doktorandenstelle beworben und wurde abgelehnt. Sie vermutete hinter der Absage eine Altersdiskriminierung und klagte. Auf Anraten des Gerichts - das durchaus Anhaltspunkte für eine Altersdiskriminierung sah, aber auf die Notwendigkeit umfangreicher Beweiserhebungen verwies - wurde der Rechtsstreit im Vergleichswege beigelegt. Die Universität zahlt an die Klägerin jetzt eine Entschädigung in Höhe von 1300 Euro.


Gepostet am Dienstag - 13. November 2007, 18:19
       
Autor: Henning Wüst
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