Dienstag - 13. November 2007
Altersdiskriminierungsfall vor dem Arbeitsgericht Radolfzell
Die Südwest-Presse berichtet über einen Diskriminierungsfall, der nun vor dem Arbeitsgericht Radolfzell verglichen wurde. Eine 44-jährige Frau hatte sich bei der Universität Konstanz auf eine Doktorandenstelle beworben und wurde abgelehnt. Sie vermutete hinter der Absage eine Altersdiskriminierung und klagte. Auf Anraten des Gerichts - das durchaus Anhaltspunkte für eine Altersdiskriminierung sah, aber auf die Notwendigkeit umfangreicher Beweiserhebungen verwies - wurde der Rechtsstreit im Vergleichswege beigelegt. Die Universität zahlt an die Klägerin jetzt eine Entschädigung in Höhe von 1300 Euro.
Autor: Henning Wüst
Technorati Tags:
Technorati Cosmos:
Technorati Watchlist:
Add this entry to: