Dienstag - 30. Oktober 2007
Gleichbehandlung beim Friseur
Kürzlich hatte ich über die Reform des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes berichtet. Hier stellt sich nun ein neues Problem: Bekanntlich liegen Damen- und Herrenharschnitte preislich deutlich auseinander. In Österreich hat man nun entdeckt, dass dies gegen das neue Gleichbehandlungsrecht verstösst (Geschlechtsdiskriminierung) und demnach unzulässig ist. Die Friseure protestieren.
Der Blick über den Tellerrand schadet bekanntlich nie. In meiner neuen Heimat ist das nämlich auch bereits gesetzlich geregelt:
Hier in Schweden ist gesetzlich geregelt, dass ein Friseur ("Frisör") preislich nicht zwischen Damen- und Herrenhaarschnitt unterscheiden darf. Einfach.
Autor: Henning Wüst
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