Neue Grundlagen zur Feststellung einer Behinderung 


Die "Anhaltspunkte zur Feststellung einer Behinderung" sollen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/6288 (PDF)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Bundesregierung verweist dabei auf einen vom Kabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts. 

In das Sozialgesetzbuch soll eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung eingefügt werden, die die Organisation, das Verfahren und die Zusammensetzung eines ärztlichen Expertengremiums beim Bundesarbeits- und sozialministerium (BMAS) festlegt. 

Das Gremium soll der Antwort zufolge Begutachtungsregeln und -maßstäbe für das soziale Entschädigungsrecht und das Schwerbehindertenrecht erarbeiten und ständig überprüfen. Die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" dienen als Richtlinien etwa zur Feststellung eines Behinderungsgrades oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Quelle: HIB

Gepostet am Sonntag - 23. September 2007, 23:18
       
Autor: Henning Wüst
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