AGG: So gut wie keine Klagen in Thüringen


Der MDR berichtet aktuell über eine Umfrage bei allen Arbeitsgerichten in Thüringen in Sachen AGG. Das Resultat: Keine Klageflut, im Gegenteil. Man könne die Klagen vielmehr "an einer Hand abzählen".

Interessant, denn der im Gesetz verborgene "Sprengstoff" (z. B. Stichwort: Europarechtswidrigkeit des § 2 Abs. 4 -> Kündigung, Sozialauswahl, Altersgruppen, etc.) scheint bei vielen Anwälten und Anwältinnen noch gar nicht angekommen zu sein.

Gepostet am Samstag - 19. Mai 2007, 08:11
       
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