Donnerstag - 12. Oktober 2006
AGG: Die "Abzocker" kommen
Ein sehr trauriger Befund: Mit einer besonderen
Art der "Heuschrecken" muss nach dem Inkrafttreten des AGG der Kampf aufgenommen
werden.
Auf meinen Schreibtisch sind in der vergangenen Woche zwei Mandatsanfragen gelandet, denen jeweils etliche Kopien von nicht-geschlachtsneutralen Stellenausschreibungen, Kopien von Bewerbungen und Kopien von Absagen beilagen. Die Anfrage ging dahin, ob ich bereit wäre, hier jeweils in etlichen Fällen Ansprüche wegen Benachteiligung geltend zu machen. Bezeichnenderweise standen beide Interessenten in guten und gefestigten Arbeitsverhältnissen mit gutem Einkommen. Es ging also ganz offensichtlich - und auch nach den jeweils eigenen Angaben - nur ums "Abzocken".
Um es gleich klarzustellen: Ich habe diese Mandate selbstverständlich nicht angenommen und den Interessenten auch deutlich meine Meinung gesagt.
Das AGG dient einem guten und verfassungsrechtlich wie gesellschaftspolitisch wünschenswerten Ziel. Den geschützten Personengruppen wird von "Abzockern", die nur darauf aus sind, das Gesetz zum "Geldverdienen" zu nutzen, ein echter Bärendienst getan. Hier scheint eine neue Art von "Heuschrecken" zu entstehen, und dem müssen wir entgegen wirken.
Ich bitte alle Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen, Mandate von Interessenten, denen es nur ums "Abzocken" geht, nicht anzunehmen. Gerade für Anwältinnen und Anwälte gilt es, ein gutes, sinnvolles und wünschenswertes Gesetz im Interesse tatsächlich benachteiligter Menschen davor zu bewahren, in Verruf zu geraten.
Auf meinen Schreibtisch sind in der vergangenen Woche zwei Mandatsanfragen gelandet, denen jeweils etliche Kopien von nicht-geschlachtsneutralen Stellenausschreibungen, Kopien von Bewerbungen und Kopien von Absagen beilagen. Die Anfrage ging dahin, ob ich bereit wäre, hier jeweils in etlichen Fällen Ansprüche wegen Benachteiligung geltend zu machen. Bezeichnenderweise standen beide Interessenten in guten und gefestigten Arbeitsverhältnissen mit gutem Einkommen. Es ging also ganz offensichtlich - und auch nach den jeweils eigenen Angaben - nur ums "Abzocken".
Um es gleich klarzustellen: Ich habe diese Mandate selbstverständlich nicht angenommen und den Interessenten auch deutlich meine Meinung gesagt.
Das AGG dient einem guten und verfassungsrechtlich wie gesellschaftspolitisch wünschenswerten Ziel. Den geschützten Personengruppen wird von "Abzockern", die nur darauf aus sind, das Gesetz zum "Geldverdienen" zu nutzen, ein echter Bärendienst getan. Hier scheint eine neue Art von "Heuschrecken" zu entstehen, und dem müssen wir entgegen wirken.
Ich bitte alle Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen, Mandate von Interessenten, denen es nur ums "Abzocken" geht, nicht anzunehmen. Gerade für Anwältinnen und Anwälte gilt es, ein gutes, sinnvolles und wünschenswertes Gesetz im Interesse tatsächlich benachteiligter Menschen davor zu bewahren, in Verruf zu geraten.
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