Freitag - 26. Oktober 2007
Der Zahn der Zeit...
Heute wieder einmal ein Beitrag aus der Serie “weitgehend unbekannte, aber wichtige Gesetze”.
Kennen Sie eigentlich das Gesetz über die Zeitbestimmung (ZeitG)?
Sollten Sie, zumindest an diesem Wochenende. Denn in § 3 ZeitG wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einführung der Sommerzeit zu bestimmen. Und die Zeitumstellung steht am kommenden Sonntag wieder einmal an.
Wichtig ist übrigens auch § 1 Abs. 4 ZeitG wonach für den Zeitraum ihrer Einführung die mitteleuropäische Sommerzeit (s.o.) die gesetzliche Zeit ist.
Autor: Henning Wüst
Technorati Tags:
Technorati Cosmos:
Technorati Watchlist:
Add this entry to: