"Geld als Waffe" - Streikrecht: Kannegiesser fordert gesetzliche Einschränkungen des Streikrechts und verkennt Reichweite des Art. 9 GG


Aus aktuellem Anlass war heute Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser im Interview des Deutschlandfunks zu hören.

Juristisch sind die Äusserungen Kannegiessers nur mit einem deutlichen "Autsch" zu bewerten.

Kannegiesser forderte u.a. eine "Art Zwangsschlichtung" zur Konfliktlösung.  
Ausserdem forderte er eine Regelung zur Festlegung der Verhältnismässigkeit für bestimmte Branchen.

Im Klartext: Da wo die Streiks nicht nur den Berufspendlern, sondern auch tatsächlich und unmittelbar der Wirtschaft schaden können, müsste das Streikrecht eingeschränkt werden.

Na danke schön. Ich empfehle nochmals die seriösen Kommentierungen zu Art. 9 GG.

Nebenbei: Sogar Streiks von Klinikpersonal (PflegerInnen wie ÄrztInnen) sind - unter Aufrechterhaltung eines Notbetriebes für die Patienten - durchweg als verhältnismässig angesehen worden. Der Wirtschaft geht es nur um die  wirtschaftlichen Auswirkungen. Genau darin liegt aber das Wesen des Streiks als Druckmittel. “Geld als Waffe” eben. Ein Mittel, das üblicherweise von der Arbeitgeberseite verwendet wird. Und das muss man eben auch den Anderen zugestehen.

Gepostet am Freitag - 02. November 2007, 21:28
       
Autor: Henning Wüst
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