Freitag - 18. Mai 2007
"Alles Verräter" - Streikbruchprämien in der Diskussion
In der Zeit-Online
finden sich - anlässlich des aktuellen Streiks bei der Telekom - unter der
Überschrift "Alles Verräter" ein Beitrag und eine
Diskussion zum Thema "Zulässigkeit von
Streikbruchprämien.
Wir erinnern uns: Früher hatte das BAG Streikbruchprämien für unzulässig gehalten, ist davon aber in der Entscheidung vom 13.7.1993 abgerückt. Das BAG vertritt seitdem die Auffassung, dass Streikbruchprämien ein grundsätzlich zulässiges Arbeitskampfmittel seien ("Geld als Waffe").
Das praktische Problem liegt allerdings in den sog. Massregelungsklauseln, die üblicherweise in den auf einen Streik abgeschlossenen Tarifverträgen - oder in Protokollnotizen hierzu - enthalten sind. Dann haben nämlich die Streikteilnehmer im Nachhinein einen Anspruch auf Gleichwohlgewährung. Mal schauen, wie sich das in concreto bei der Telekom weiter entwickelt.
Wir erinnern uns: Früher hatte das BAG Streikbruchprämien für unzulässig gehalten, ist davon aber in der Entscheidung vom 13.7.1993 abgerückt. Das BAG vertritt seitdem die Auffassung, dass Streikbruchprämien ein grundsätzlich zulässiges Arbeitskampfmittel seien ("Geld als Waffe").
Das praktische Problem liegt allerdings in den sog. Massregelungsklauseln, die üblicherweise in den auf einen Streik abgeschlossenen Tarifverträgen - oder in Protokollnotizen hierzu - enthalten sind. Dann haben nämlich die Streikteilnehmer im Nachhinein einen Anspruch auf Gleichwohlgewährung. Mal schauen, wie sich das in concreto bei der Telekom weiter entwickelt.
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