Wochenende: Nachdenkliches und philosophisches zum Lokfüherstreik 


Jetzt darf also gestreikt werden. Die Entscheidung des Sächsichen LAG ist auch juristisch völlig zutreffend. Die Wirtschaft schreit, denn jetzt kann es sehr teuer werden.

Warum der Aufschrei? Die Auswirkungen des bisherigen Streikverlaufs waren für die Bürgerinnen und Bürger doch viel einschneidender. Jetzt kostet es doch nur die Wirtschaft Geld.

Zeit einmal etwas rechtsphilosophisch die Grundlagen des Gemeinwesens zu betrachten.

Was ist die landläufige Meinung von der Basis der Republik? Worauf basieren unser Staatswesen, unsere Arbeits- und Wirtschaftswelt?

In der Tat gibt es zu dieser Frage auch unter Juristen viele verschiedene Meinungen und Ansätze. So ist das mit den Juristen: 3 Juristen ergeben mindestens 5 unterschiedliche Meinungen zu einer Frage.

Die grundlegenden Ansichten lassen sich aber auf zwei Meinungen zurückführen.

Meinung 1: Die populäre, gefällige und gemeinhin als tugendhaft empfundene Ansicht ist die, dass das Staatswesen nebst der Arbeits- und Wirtschaftsverfassung auf den individuellen Grundrechten, allen voran Art. 1 GG mit dem Grundsatz der Achtung der Menschenwürde, basiert. 

Ich darf an den Wortlaut des Art. 1 GG erinnern:

„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

Klingt gut und sehr, sehr vornehm. Wer sich aber mit der Realität befasst - es sei nur z. B. an die Debatten und die Rechtslage zum Asylrecht erinnert - kommt ins Grübeln.

Sind nicht viele Grundrechte nur noch „schöne“ Etiketten, aber ohne faktischen Wesensgehalt. Die individuellen Grundrechte unterliegen einer fortwährenden Erosion. 

Denken Sie ganz aktuell an die Abhördebatten um den Bundestrojaner (Sie wissen schon, der staatlich verordnete Virus auf der Festplatte Ihres Computers, der alle verdächtigen Aktivitäten an den Verfassungsschutz melden soll). 

Einen interessanten erklärenden Ansatz bietet  daher die abweichende Meinung zur Basis des Gemeinwesens. Nicht die individuellen Grundrechte der Art. 1 ff GG, sondern Art. 14 GG ist die tatsächliche Basis der Republik (und damit auch der Arbeits- und Wirtschaftswelt).

Hinter Art. 14 GG verbirgt sich folgender Wortlaut:

„(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“

Im Klartext: Art. 14 GG besagt, dass diejenigen, die Eigentum haben vor denjenigen geschützt werden, die keines haben. Auf der Zunge zergehen lassen und einige Momente innehalten.

Für diese Ansicht spricht evident, dass die in Art. 14 Abs. 2 GG enthaltene sog. „Sozialpflichtigkeit“ des Eigentums nur eine warme „Soll-Vorchrift“ ist. Eigentum verpflichtet in der Praxis eben gerade zu nichts. Es wird nur geschützt.

Wenn wir nun den gedanklichen „Lackmus-Test“ machen und die Realität der Arbeits- und Wirtschaftswelt neben die beiden verfassungsrechtlichen Grundansätze halten wird schnell klar, dass die Realität zum zweiten Ansatz weitestgehend kompatibel ist, während sie zum ersten Ansatz nicht kompatibel ist. Vielleicht darf man den Vätern und Müttern der Verfassung entgegenkommend formulieren: Die Realität ist zum zweiten Ansatz weitestgehend kompatibel geworden, während sie zum ersten Ansatz nicht mehr kompatibel ist. Wohlwollend darf man vielleicht eine ungute Verschiebung konstatieren. Das würde aber auch einen Ansatz für eine Veränderung bieten.

Auf diesem Hintergrund sind plötzlich auch die Reaktionen auf den nun bevorstehenden unbeschränkten Lokfüherstreik verständlich.

Gepostet am Samstag - 03. November 2007, 17:33
       
Autor: Henning Wüst
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