Freitag - 31. März 2006
Das können wir Ihnen anbieten... (oder: Darf es auch noch weniger Lohn sein?)
Wieder so ein Fall, der einen nachdenklich
macht:
Ein Mandant bittet um Beratung. Folgendes ergibt sich: Der Mandant hat mit demselben Arbeitgeber bereits den dritten - hinsichtlich der Befristungsabrede und anderer Vertragsklauseln - offensichtlich unwirksamen Arbeitsvertrag. Er ist jetzt seit gut 4 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Der Bruttostundenlohn hatte sich von Vertrag zu Vertrag um je 50 Eurocent gesteigert und steht aktuell bei 15 Euronen. Die Arbeitszeit nach dem letzten Vertrag betrug 40 Stunden / Woche. Mandant ist in den Fünfzigern.
Gestern nun hat der Personalchef den Mandanten zu einem "Personalgespräch" gebeten: Man sei zwar durchaus mit den Leistungen sehr zufrieden. Aber der Mandant sei doch schon in den Fünfzigern. Man könne ihm jetzt einen neuen Vetrag anbieten, der einen Bruttostundenlohn von 10 Euro bei nur noch 100 garantierten Stunden pro Monat vorsehe. Eventuell könnten es auf kurzfristigen Abruf mehr Stunden sein. Sicher sei das aber nicht. Wenn es dem Mandanten nicht passe, könne er sich doch etwas anderes suchen und für sein Lebensalter sei das doch ein sehr faires Angebot. Dem Mandanten wurde eine Bedenkzeit bis Montag eingeräumt. Dankenswerterweise ist der Mandant nicht ausfällig geworden. Nun hat er die Nacht über nicht geschlafen und bittet dringend um Beratung.
Die Rechtslage ist erfreulich eindeutig. Die moralische Verwerflichkeit auch. Nur: Wie wird der Fall weitergehen, wenn der Mandant seine gut begründete ablehnende Haltung am Montag zum Ausdruck bringt? Es ist doch kaum zu glauben, dass Arbeitgeber solche Ansinnen an den Tag legen. Manchmal kann man sich über die dreisten Attacken in der Realität nur wundern.
Ein Mandant bittet um Beratung. Folgendes ergibt sich: Der Mandant hat mit demselben Arbeitgeber bereits den dritten - hinsichtlich der Befristungsabrede und anderer Vertragsklauseln - offensichtlich unwirksamen Arbeitsvertrag. Er ist jetzt seit gut 4 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Der Bruttostundenlohn hatte sich von Vertrag zu Vertrag um je 50 Eurocent gesteigert und steht aktuell bei 15 Euronen. Die Arbeitszeit nach dem letzten Vertrag betrug 40 Stunden / Woche. Mandant ist in den Fünfzigern.
Gestern nun hat der Personalchef den Mandanten zu einem "Personalgespräch" gebeten: Man sei zwar durchaus mit den Leistungen sehr zufrieden. Aber der Mandant sei doch schon in den Fünfzigern. Man könne ihm jetzt einen neuen Vetrag anbieten, der einen Bruttostundenlohn von 10 Euro bei nur noch 100 garantierten Stunden pro Monat vorsehe. Eventuell könnten es auf kurzfristigen Abruf mehr Stunden sein. Sicher sei das aber nicht. Wenn es dem Mandanten nicht passe, könne er sich doch etwas anderes suchen und für sein Lebensalter sei das doch ein sehr faires Angebot. Dem Mandanten wurde eine Bedenkzeit bis Montag eingeräumt. Dankenswerterweise ist der Mandant nicht ausfällig geworden. Nun hat er die Nacht über nicht geschlafen und bittet dringend um Beratung.
Die Rechtslage ist erfreulich eindeutig. Die moralische Verwerflichkeit auch. Nur: Wie wird der Fall weitergehen, wenn der Mandant seine gut begründete ablehnende Haltung am Montag zum Ausdruck bringt? Es ist doch kaum zu glauben, dass Arbeitgeber solche Ansinnen an den Tag legen. Manchmal kann man sich über die dreisten Attacken in der Realität nur wundern.
Autor:
Technorati Tags:
Technorati Cosmos:
Technorati Watchlist:
Add this entry to: