5 vor 12: Krise führt zu Stress bei Arbeitsgerichten und Anwälten


Die Lage: Unter dem Titel "Wir sehen uns vor Gericht" schreibt die Zeit über die Eskalation des "Streits um die Arbeit". Ganz praktisch führt das in der Tat dazu, dass grosser Stress bei Arbeitsgerichten und Anwälten herrscht. Die personelle Ausstattung - gerade bei den Arbeitsgerichten - war in vielen Bundesländern schon vor der Krise nicht gerade berauschend. Ich habe an vielen Gerichten Gütetermine in Kündigungsschutzklagen im 15 oder gar im 10-Minuten-Raster erlebt (natürlich gab und gibt es auch noch löbliche Ausnahmen in Form von 20- oder gar (Luxus!) 30-Minuten-Raster).

Rechnen wir einmal: In einem 10- oder 15-Minuten-Raster fallen auf Terminstag gut einmal 25 bis 35 Kündigungsschutzssachen (reine Protokollierungstermine, die seit der Einführung des § 278 VI ZPO selten geworden sind mal aussen vor). Wie soll das funktionieren? Welcher Richter soll da noch den kühlen und zugleich empathischen Überblick behalten können? Wie sollen die Terminierungen an einem solchen Terminstag zeitlich gehalten werden können? Schon zu meinen Zeiten wusste ich bei bestimmten Gerichten, dass ich bei Terminen am späten Vor- oder Nachmittag im Regelfall mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde rechnen muss. Die Wahrnehmung mehrerer Termine - gar bei mehreren Arbeitsgerichten - an einem Tag wurde oft zur Adrenalinorgie mit permanenten Umorganisationen. Die Drähte in Kanzlei und den Geschäftsstellen liefen oft heiss.

Das Schlimmste: Das Vertrauen gekündigter Arbeitnehmer, Mandanten des Anwalts und - vor allem und in erster Linie - rechtssuchende Bürger in die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und des Rechtsstattes wird erschüttert. Meiner Meinung nach das Schlimmste, was einem Gemeinwesen geschehen kann. Oft habe ich nach Güte- aber auch nach Kammerterminen Sätze gehört, wie z. B.

"...die haben mir ja nicht einmal zugehört...", "...die haben ja gar nicht verstanden, worum es geht...", "...ist das immer so hier?...", usw.

Menschen, die bereits - wegen der Verlustes ihres Arbeitsplatzes in einer tiefen existenziellen Krise stecken, bekommen dann - so zu sagen - "den Rest". Über die Auswirkungen auf die Gesellschaft will ich gar nicht weiter spekulieren. Die Schlimmste Auswirkung könnte sein, dass Menschen beschliessen würden, sich nun selbst um "ihr Recht" kümmern zu müssen. Die Folgen wären eine Katastrophe.

Was tun? Ich behaupte: Vielleicht ist jetzt noch die Chance, hier etwas zu verändern. Aber es mindestent 5 vor 12. Die Länder müssten jetzt massive Personalaufstockungen in der Justiz vornehmen, bevor es zu spät ist.

Auch für Anwälte gilt es, auf die Lage richtig und weise zu reagieren. Ich hatte in den letzten Wochen viele Telefonate mit ratsuchenden Anwältinnen und Anwälten und kann aus meiner Beratungstätigkeit sagen, dass es bei Anwälten und in den Kanzleien im Regelfall Möglichkeiten und gute (!) Optimierungspotentiale in Hülle und Fülle gibt. Das Problem liegt leider - getreu des alten Grundsatzes "Der Schuster hat die schlechtesten Schuhe" - in der Beratungsresistenz vieler Berufsträger.

[ ->Und um Missverständnissen vorzubeugen: Mit diesem Artikel ist keine Richterschelte intendiert. Die Richterinnen und Richter, die ich im Laufe meiner Anwaltstätigkeit kennen gelernt habe, haben fast alle das Beste aus den Möglichkeiten und bestehenden Voraussetzungen heraus geholt!]



Gepostet am Freitag - 17. Juli 2009, 12:29
       
Autor: Henning Wüst
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