Freitag - 31. März 2006
BAG startet elektronischen Rechtsverkehr
Ich hatte bereits vor einiger Zeit über die
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesarbeitsgericht
berichtet. Nun ist es soweit: Ab dem 1. April können beim
Bundesarbeitsgericht rechtswiksam elektronische Dokumente eingereicht
werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichtes.
Quelle: PM 20/06 des Bundesarbeitsgerichtes vom 31.3.2006
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichtes.
Quelle: PM 20/06 des Bundesarbeitsgerichtes vom 31.3.2006
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