BAG startet elektronischen Rechtsverkehr


Ich hatte bereits vor einiger Zeit über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesarbeitsgericht berichtet. Nun ist es soweit: Ab dem 1. April können beim Bundesarbeitsgericht rechtswiksam elektronische Dokumente eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichtes.

Quelle: PM 20/06 des Bundesarbeitsgerichtes vom 31.3.2006

Gepostet am Freitag - 31. März 2006, 22:24
       
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