Die letzte Anwaltswoche fängt gut an


Neulich beim Arbeitsgericht ging es um eine Änderungskündigung zur Heraufsetzung (!) der Arbeitszeit. Meine Mandantin - gerade aus der Elternzeit zurück - hatte einen Teilzeitvertrag über 20 Stunden. Der Arbeitgeber wollte dies im Wege der Änderungskündigung auf Vollzeit heraufsetzen (wohlwissend, dass dies mit zwei kleinen Kindern Schwierigkeiten bereiten würde). Im Kammertermin wurde hart gestritten. Trotz mehrfachen Hinweises des Vorsitzenden, dass der pauschale Vortrag zur Betriebsratsanhörung präzisiert werden müsse, erfolgte dazu kein weiterer Vortrag. Hintergrund: Die schriftliche Einleitung des Anhörungsverfahrens war mangelhaft. Wie üblich in solchen Fällen trug die Arbeitgeberin vor, man hätte dem "bereits ohnehin bestens informierten" Betriebsratsvorsitzenden in einem ausführlichen Gespräch "alle erforderlichen Angaben" geschildert.

Wir haben obsiegt. Am Samstag kam nun das Urteil mit Gründen.

Zitat: "Da der Vortrag trotz ausführlichen Hinweises im Kammertermin nicht weiter präzisiert wurde, kann daher nicht von einer vollständigen Betriebsratsanhörung ausgegangen werden".

Die letzte Anwaltswoche fängt gut an :))

Den anderen rechtlichen Erwägungen zu § 9 TzBfG widme ich mich in einem späteren Beitrag.

Gepostet am Dienstag - 29. Mai 2007, 08:24
       
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