Dienstag - 29. Mai 2007
Die letzte Anwaltswoche fängt gut an
Neulich beim Arbeitsgericht ging es um eine
Änderungskündigung zur Heraufsetzung (!) der Arbeitszeit. Meine
Mandantin - gerade aus der Elternzeit zurück - hatte einen Teilzeitvertrag
über 20 Stunden. Der Arbeitgeber wollte dies im Wege der
Änderungskündigung auf Vollzeit heraufsetzen (wohlwissend, dass dies
mit zwei kleinen Kindern Schwierigkeiten bereiten würde). Im Kammertermin
wurde hart gestritten. Trotz mehrfachen Hinweises des Vorsitzenden, dass der
pauschale Vortrag zur Betriebsratsanhörung präzisiert werden
müsse, erfolgte dazu kein weiterer Vortrag. Hintergrund: Die schriftliche
Einleitung des Anhörungsverfahrens war mangelhaft. Wie üblich in
solchen Fällen trug die Arbeitgeberin vor, man hätte dem "bereits
ohnehin bestens informierten" Betriebsratsvorsitzenden in einem
ausführlichen Gespräch "alle erforderlichen Angaben" geschildert.
Wir haben obsiegt. Am Samstag kam nun das Urteil mit Gründen.
Zitat: "Da der Vortrag trotz ausführlichen Hinweises im Kammertermin nicht weiter präzisiert wurde, kann daher nicht von einer vollständigen Betriebsratsanhörung ausgegangen werden".
Die letzte Anwaltswoche fängt gut an :))
Den anderen rechtlichen Erwägungen zu § 9 TzBfG widme ich mich in einem späteren Beitrag.
Wir haben obsiegt. Am Samstag kam nun das Urteil mit Gründen.
Zitat: "Da der Vortrag trotz ausführlichen Hinweises im Kammertermin nicht weiter präzisiert wurde, kann daher nicht von einer vollständigen Betriebsratsanhörung ausgegangen werden".
Die letzte Anwaltswoche fängt gut an :))
Den anderen rechtlichen Erwägungen zu § 9 TzBfG widme ich mich in einem späteren Beitrag.
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