Anwaltsmarketing: Die Tangibilität


Tangibilität bedeutet eigentlich "Berührbarkeit". Kurz: Tangibel ist, was man anfassen kann.

Hinter dem Begriff verbirgt sich das Grunddilemma aller Dienstleister im Marketing. Ich zitiere dazu eine kurze Passage aus dem Weblog Dienstleistungsmarketing, die das Problem pointiert auf den Punkt bringt:

"Denn wer gut ist, braucht kein Marketing - so die Annahme vieler Freiberufler. Das Gegenteil ist der Fall. Denn die eigentliche Fachkompetenz kann ein Außenstehender, also ein potentieller Kunde, nicht messen. Könnte ich die Kompetenz eines StB oder RA messen, bräuchte ich sie nicht. Dann würde ich mich selbst vertreten."

Und genau da liegt das Problem, über das gerade viele Anwälte einmal dringend nachdenken sollten (denn die klassischen Werte und Anschauungen verschieben sich mit zunehmender Geschwindigkeit drastisch).

Ich wünsche ein nachdenkliches Wochenende!

Gepostet am Samstag - 31. März 2007, 12:34
       
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